Anordnung aus dem BMI, 15.12.2008
Verfahren bei der Aufnahme irakischer Flüchtlinge
Das BMI hat in einer Anordnung das Verfahren für die Aufnahme der bis zu 2.500 irakischen Flüchtlinge, die im Rahmen der europäischen Hilfsaktion aufgenommen werden, erläutert.
Die wichtigsten Punkte:
Es sollen besonders schutzbedürftige Personen aufgenommen werden. "Besondere Schutzbedürftigkeit" liegt insbesondere vor bei Angehörigen von Minderheiten, bei Personen, die besonderer medizinischer Hilfe bedürfen und bei allein stehenden Frauen mit Kindern.
Neben diesen Grundvoraussetzungen werden bei der Aufnahme berücksichtigt werden: Die Integrationsfähigkeit, familiäre Bindungen nach Deutschland, der Grad der Schutzbedürftigkeit.
Zuerst sollen die Flüchtlinge in das Grenzdurchgangslager in Friedland kommen, von dort aus werden sie dann auf die Bundesländer umverteilt.
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.2 AufenthG für drei Jahre, die danach verlängert werden kann. Damit bekommen die Flüchtlinge normale Sozialleistungen und auch gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die Anordnung aus dem BMI zum Download:

